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Wege des Abschieds
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Wege des Abschieds

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Ein Wahlgrab wird häufig von Eheleuten gewählt, da in diesem die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einigen Fällen können zusätzlich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden. In einem Reihengrab ist es im Allgemeinen nicht möglich, beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung oder auch Einäscherung wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt. Daher wird die Verbrennung auch Kremation genannt. Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Bestattungsarten, wie etwa die Friedwaldbestattung, Seebestattung  oder die Weltraumbestattung. Bei der Feuerbestattung wird die Asche zur Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt. Die Asche kann anschließend entweder direkt in der Aschekapsel oder in einer Schmuckurne auf einem Friedhof, auf See oder im Friedwald beigesetzt werden.

Bei der anonymen Feuerbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne auf einem Friedhof bestattet. Die Beisetzung findet bei der anonymen Feuerbestattung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld statt. Die anonyme Bestattung wird immer wieder kontrovers diskutiert. Die ablehnende Haltung einiger Menschen gegenüber der anonymen Form der Bestattung wird damit begründet, dass jeder Mensch ein würdevolles Begräbnis verdient, zu dem auch ein eigener Grabstein gehört. Oft wählen Menschen jedoch für ihre eigene Bestattung die anonyme Feuerbestattung, weil sie ihren Angehörigen Arbeit mit der Pflege einer Grabstelle ersparen wollen.

Datenweitergabe bei einer anonymen Bestattung

Die Daten des Verstorbenen werden vom Friedhofsträger anonym behandelt. Den Angehörigen ist es deshalb oft nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen, wodurch die Hinterbliebenen den genauen Ort des Grabes nicht erfahren. Allerdings wird das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne vollzogen wird, vom Friedhofsträger gegenüber Anfragenden mitgeteilt. Nur die genaue Stelle, an der die Urne beigesetzt wurde, bleibt unbekannt. Da es bei der anonymen Feuerbestattung je nach Friedhof und Träger erhebliche Unterschiede gibt, ist es in jedem Falle ratsam, konkret nach den näheren Bedingungen zu fragen.

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